Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Urheber- und Nutzungsrecht
1.1. Der einem Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes (BGB) und des Urheberrechtsgesetzes.
1.2. Ohne Zustimmung des Designers dürfen die ausgeführten Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
1.3. Die Werke eines Designers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Über den Umfang der Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber nur mit der Zahlung des Honorars.
1.4. Wiederholungs- oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig. Sie bedürfen der Genehmigung des Designers. Die Genehmigung gilt mit Bezahlung des dafür vereinbarten Honorars als erteilt. Die Übertragung der eingeräumten Rechte an Dritte bedarf der zusätzlichen Einwilligung.
2. Honorar
2.1. Entwurf, Werkzeichnung und/oder dreidimensionales Objekt (gleichgestellt sind elektronische Datenträger) sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung wird berechnet: Nutzungshonorar für die Entwurfsarbeit und zusätzliches Werkzeichnungshonorar in Höhe des vorgelegten Angebots.
2.2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar und begründen auch keine Miturheberschaft, es sei denn, daß dies ausdrücklich vereinbart worden is
3. Zusatzleistungen
3.1. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten entstehende technische Kosten (für Dummies, Modelle etc.) sind nach Belegvorlage zu erstatten.
3.2. Fremdleistungen im Zuge der Auftragsausführung werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers und nach dessen Genehmigung vergeben. Wird die Leistung auf Rechnung des Designers erbracht, wird diese Leistung an den Auftraggeber weiterberechnet.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. An den Arbeiten des Designers werden nur die genannten Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Originale, Entwürfe und Dummies sind jeweils unverzüglich zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Transportrisiko liegt beim Auftraggeber.
5. Haftung
5.1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit des Werkes wird vom Designer nicht übernommen. Mit der Genehmigung der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text oder Modell.
6. Gerichtsstand
6.1. Gerichtsstand ist Stuttgart.